Neuigkeiten rund um das Handwerk
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2-08-06 10:50
Fiskus subventioniert Parkettverlegung und den Parkettschliff
By NETZBUERO.NET
Wer in seiner Wohnung, egal ob Mieter oder Eigentümer, Parkett verlegen oder aufarbeiten lässt, kann hierfür 20 % der Kosten (max. 600,00 € im Jahr / von 3000 € pro Haushalt/Jahr) steuerlich absetzen. Dies gilt für die Handwersleistung, jedoch nicht für Materialkosten. Nach einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums (BMF) zum Einkommenssteuergesetz gelte die Regel für so genannte haushaltsnahe Dienstleistungen bei Mietern oder Inhabern von Wohneigentum die ihre Wohnung selbst nutzen.
Links:
www.bundesfinanzministerium.de
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